Arzt- und Krankenhausrecht.

„Wir beraten und vertreten sowohl Träger ärztlicher Einrichtungen, Krankenhäuser, ärztliche Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften bei der Durchsetzung bestehender Entgeltansprüche, etwa auf dem Gebiet der Krankenhausfinanzierung und des Vertragsarztrechts. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Formulierung und Umsetzung ärztlicher Kooperationen in Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und ärztlichen Versorgungszentren. Beratung und Vertretung von Ärztinnen und Ärzten sowie sonstiger Beschäftigter im Gesundheitssektor in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht.“


Die beste Lösung.

Kompetent, zuverlässig und vor Ort.

Ihr Ansprechpartner in der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei:

Dr. Christoph Brandt
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Medizinrecht